- Schulzeit
– Schulzeitbeträgt 12 Jahre in den Stufen: Primar-, Sekundar- und Berufsbildungsstufe
– Schulzeit endet mit dem Abschlusszeugnis ohne Berechtigung für den freien Arbeitsmarkt
– der Übergang in die Arbeitswelt erfolgt durch die Beratung von der Agentur für Arbeit und/oder des Lebenshilfewerks Hagenow
- Einschulung in die Förderschule
– Anmeldung in der örtlichen Grundschule
– Empfehlung auf Förderung durch schulärztliche Untersuchung
– Diagnostischer Dienst stellt sonderpädagogischen Förderbedarf fest oder es wird die Vermutung ausgesprochen
– endgültige Diagnostik erfolgt im ersten Schulbesuchsjahr
– Fortschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfes erfolgt über Antragstellung nach zwei Jahren
- Betreuungszeit
– Betreuungszeit beginnt um 7:00 Uhr und endet um 14:00 Uhr
– Freitags von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr
– für bedürftige Schüler wird Nachmittagsbetreuung bis 15.00 Uhr angeboten
- Schülertransport
– es besteht Rechtsanspruch auf Schülertransport über Antrag beim Landkreis
- Zusammenarbeit mit unterstützenden Einrichtungen
– Autismusambulanz Schwerin
– Sozialpädagogisches Zentrum Schwerin (SPZ)
– Stolle Sanitätshaus
– Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
– Tagesgruppe des ASB Hagenow
– Fachdienst Jugend
– Fachdienst Gesundheit
- Zusätzliche Hilfen
– Diagnostik von Defiziten Hören und Autismus als zusätzlicher Förderbedarf über Autismusambulanz und
„Diagnostischer Dienst“
– über Rezept erfolgt Versorgung durch Therapieeinrichtungen: Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie
– schulinterne Angebote für den Bereich Hören/Sprechen und Unterstützte Kommunikation
- Integrationshelfer
– Beantragung eines Schulbegleiters/Integrationshelfers bei erhöhtem individuellen Förderbedarf