Organisation

  1. Schulzeit

– Schulzeitbeträgt 12 Jahre in den Stufen: Primar-, Sekundar- und Berufsbildungsstufe

– Schulzeit endet mit dem Abschlusszeugnis ohne Berechtigung für den freien Arbeitsmarkt

– der Übergang in die Arbeitswelt erfolgt durch die Beratung von der Agentur für Arbeit und/oder des Lebenshilfewerks Hagenow

 

  1. Einschulung in die Förderschule

–         Anmeldung in der örtlichen Grundschule

–         Empfehlung auf Förderung durch schulärztliche Untersuchung

–         Diagnostischer Dienst stellt sonderpädagogischen Förderbedarf fest oder es wird die Vermutung ausgesprochen

–         endgültige Diagnostik erfolgt im ersten Schulbesuchsjahr

–         Fortschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfes erfolgt über  Antragstellung nach zwei Jahren

 

  1. Betreuungszeit

–        Betreuungszeit beginnt um 7:00 Uhr und endet um 14:00 Uhr

–        Freitags von 7:00 Uhr bis 12:30 Uhr

–        für bedürftige Schüler wird Nachmittagsbetreuung bis 15.00 Uhr angeboten

 

  1. Schülertransport

–  es besteht Rechtsanspruch auf Schülertransport über Antrag beim Landkreis

 

  1. Zusammenarbeit mit unterstützenden Einrichtungen

–         Autismusambulanz Schwerin

–         Sozialpädagogisches Zentrum Schwerin (SPZ)

–         Stolle Sanitätshaus

–         Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

–         Tagesgruppe des ASB Hagenow

–         Fachdienst Jugend

–         Fachdienst Gesundheit

 

  1. Zusätzliche Hilfen

–         Diagnostik von Defiziten Hören und Autismus als zusätzlicher Förderbedarf   über Autismusambulanz und

„Diagnostischer Dienst“

–         über Rezept erfolgt Versorgung durch Therapieeinrichtungen: Logopädie,   Ergotherapie, Physiotherapie

–         schulinterne Angebote für den Bereich Hören/Sprechen und Unterstützte   Kommunikation

 

  1. Integrationshelfer

–         Beantragung eines Schulbegleiters/Integrationshelfers bei erhöhtem   individuellen Förderbedarf