1.  Schulzeit

-         Schulzeit beträgt 12 Jahre: 3 Schuljahre in den Stufen

 (Primar Stufe, Sekundar Stufe und der Berufsbildungsstufe)

-         Schulzeit endet mit dem Abschlusszeugnis ohne Berechtigung für den freien       Arbeitsmarkt

-     der Übergang in die Arbeitswelt erfolgt durch die Beratung von der Agentur für   Arbeit und/oder des Lebenshilfewerks Hagenow 

 

2.     Einschulung in die Förderschule

-         Anmeldung in der örtlichen Grundschule

-         Empfehlung auf Förderung durch schulärztliche Untersuchung

-         Diagnostischer Dienst stellt sonderpädagogischen Förderbedarf fest oder es wird die Vermutung ausgesprochen

-         endgültige Diagnostik erfolgt im ersten Schulbesuchsjahr

-         Fortschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfes erfolgt über           Antragstellung nach zwei Jahren

 

3.     Betreuungszeit

-         Betreuungszeit beginnt um 7:00 Uhr und endet um 14:00 Uhr

-     Freitags von 7:00 Uhr bis 12:30 Uhr

-         r bedürftige Schüler wird Nachmittagsbetreuung bis 15.00 Uhr angeboten

 

4.     Schülertransport

-         es besteht Rechtsanspruch auf Schülertransport über Antrag beim Landkreis

 

5.     Zusammenarbeit mit unterstützenden Einrichtungen

-         Autismusambulanz Schwerin

-         Sozialpädagogisches Zentrum Schwerin (SPZ)

-         Stolle Sanitätshaus

-         Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

-         Tagesgruppe des ASB Hagenow

-         Fachdienst Jugend

-         Fachdienst Gesundheit

 

6.     Zusätzliche Hilfen

-         Diagnostik von Defiziten Hören und Autismus als zusätzlicher Förderbedarf   über Autismusambulanz und „Diagnostischer Dienst“

-         über Rezept erfolgt Versorgung durch Therapieeinrichtungen: Logopädie,   Ergotherapie, Physiotherapie

-         schulinterne Angebote für den Bereich Hören/Sprechen und Unterstützte   Kommunikation

 

7.     Integrationshelfer

-         Beantragung eines Schulbegleiters/Integrationshelfers bei erhöhtem   individuellen Förderbedarf