1. Schulzeit
- Schulzeit beträgt 12 Jahre: 3 Schuljahre in den Stufen
(Primar Stufe, Sekundar Stufe und der Berufsbildungsstufe)
- Schulzeit endet mit dem Abschlusszeugnis ohne Berechtigung für den freien Arbeitsmarkt
- der Übergang in die Arbeitswelt erfolgt durch die Beratung von der Agentur für Arbeit und/oder des Lebenshilfewerks Hagenow
2. Einschulung in die Förderschule
- Anmeldung in der örtlichen Grundschule
- Empfehlung auf Förderung durch schulärztliche Untersuchung
- Diagnostischer Dienst stellt sonderpädagogischen Förderbedarf fest oder es wird die Vermutung ausgesprochen
- endgültige Diagnostik erfolgt im ersten Schulbesuchsjahr
- Fortschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfes erfolgt über Antragstellung nach zwei Jahren
3. Betreuungszeit
- Betreuungszeit beginnt um 7:00 Uhr und endet um 14:00 Uhr
- Freitags von 7:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- für bedürftige Schüler wird Nachmittagsbetreuung bis 15.00 Uhr angeboten
4. Schülertransport
- es besteht Rechtsanspruch auf Schülertransport über Antrag beim Landkreis
5. Zusammenarbeit mit unterstützenden Einrichtungen
- Autismusambulanz Schwerin
- Sozialpädagogisches Zentrum Schwerin (SPZ)
- Stolle Sanitätshaus
- Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
- Tagesgruppe des ASB Hagenow
- Fachdienst Jugend
- Fachdienst Gesundheit
6. Zusätzliche Hilfen
- Diagnostik von Defiziten Hören und Autismus als zusätzlicher Förderbedarf über Autismusambulanz und „Diagnostischer Dienst“
- über Rezept erfolgt Versorgung durch Therapieeinrichtungen: Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie
- schulinterne Angebote für den Bereich Hören/Sprechen und Unterstützte Kommunikation
7. Integrationshelfer
- Beantragung eines Schulbegleiters/Integrationshelfers bei erhöhtem individuellen Förderbedarf